Compliance bei Der Rügenwalder Mühle 

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien ist für unseren geschäftlichen Erfolg entscheidend und selbstverständlich.  Auch ein fairer Umgang im Mit- und Füreinander ist ein Unternehmenswert, den wir bei der Rügenwalder Mühle besonders schätzen und dem wir besonders nachgehen.  Nachfolgend erfährst du mehr über unsere beiden Meldestellen für das Hinweisgeberschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

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Unsere Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 

Die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien ist für unseren geschäftlichen Erfolg entscheidend und selbstverständlich. Integres und gesetzeskonformes Handeln sind Voraussetzung für das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigten.  Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden.

Daher ermutigen wir sämtliche Beschäftigten der Rügenwalder Mühle den Verdacht auf Regelverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu melden. Ein Regelverstoß ist eine Verletzung des geltenden Rechts, der Vorgaben des Code of Conduct oder wesentlicher unternehmensinterner Richtlinien. Für Situationen, in denen eine anonyme Meldung möglicher Verstöße erwünscht ist, z.B. weil es sich um einen besonders sensiblen Vorfall handelt oder man Sorge vor Nachteilen nach einer Meldung hat, wurde ein anonymes Hinweisgeberportal eingerichtet.

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Unsere Meldestelle für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Fairer Umgang im Mit- und Füreinander ist ein Unternehmenswert, den wir bei der Rügenwalder Mühle besonders schätzen und dem wir besonders nachgehen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz gesagt Lieferkettengesetz, regelt nun genau diese selbstverständliche unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten auch auf gesetzlicher Ebene. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das betrifft auch die Produktion unserer Produkte. Mit der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes möchten wir unseren Beitrag dazu leisten. Der Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in unseren Lieferketten gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. 

Deshalb verpflichten wir uns in unserem Verhaltenskodex  für Lieferanten sowie unserer Grundsatzerklärung gemäß § 10 LkSG auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG.

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