Unsere Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien ist für unseren geschäftlichen Erfolg entscheidend und selbstverständlich. Integres und gesetzeskonformes Handeln sind Voraussetzung für das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Beschäftigten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden.
Daher ermutigen wir sämtliche Beschäftigten der Rügenwalder Mühle den Verdacht auf Regelverstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu melden. Ein Regelverstoß ist eine Verletzung des geltenden Rechts, der Vorgaben des Code of Conduct oder wesentlicher unternehmensinterner Richtlinien. Für Situationen, in denen eine anonyme Meldung möglicher Verstöße erwünscht ist, z.B. weil es sich um einen besonders sensiblen Vorfall handelt oder man Sorge vor Nachteilen nach einer Meldung hat, wurde ein anonymes Hinweisgeberportal eingerichtet.